EU-Urheberrechtslinie: Ein anderer Blick

Ich war beim Schreiben des vorletzten Artikels – es ging um die EU-Urheberrechtslinie – ziemlich tief in meiner Filterblase drin. Heute sehe ich die Sache differenzierter. Ich möchte erklären, warum.

Viele Onlinemagazine und Twitterer, die ich verfolge, sehen die Neuregelung des Urheberrechts so kritisch wie ich sie gestern geschildert habe: Viele verwenden ähnliche Bilder. Und obwohl dieses mitnichten unsachliche Internetseiten oder zu Unsachlichkeit neigende Personen sind

, kann man die Sache mit dem neuen europäischen Urheberrecht auch von einer anderen Seite betrachten. Von Seiten der Politik, die, wie ich grundsätzlich überzeugt bin, durchaus Verbraucherinteressen im Blick hat (vor allem das EU-Parlament und EU-Kommissarin Jourova), und von Seiten der Künstler, deren geistige Werke ich natürlich für schützenswert halte. Deren Positionen habe ich bei meinem gestrigen Rant ignoriert, und das hat zu einem unsachlichen Artikel geführt.

Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass die vorgestern erzielte Einigung eine zu scharfe Regulierung ist, die das Internet weniger bunt macht und vor allem den großen Rechteverwertern denn den “kleinen” Künstlern nutzt. Eine Sache hatte ich jedoch überhaupt nicht im Blick, bis mich heute morgen Karoline Meta Beisel in ihrem SZ-Artikel darauf aufmerksam gemacht hat: Dass es Upload-Filter längst gibt. Bei Facebook und Youtube sorgen die KI-gesteuerten Filter für das Aussortieren von Nazischund und Terrorpropaganda und für die Erkennung von Songs in Videos, die nicht einfach so verwendet werden dürfen. Und das geht in Ordnung.
Ja, die bestehenden Uploadfilter machen Fehler: Sie erkennen Kirschkuchen als Nippel und – ein Beispiel aus dem SZ-Artikel – IS-Fahnen in Videos von Menschenrechtlern als Terrorpropaganda. Wenn diese Filter nun im Sinne von Artikel 13 angepasst und auf viel mehr Seiten zu finden sind, wird es noch mehr Fehler geben. Doch die SZ-Autorin hat recht:

Wird wegen der EU-Reform, wie Kritiker warnen, das Internet, wie wir es kennen, aufhören zu existieren? Wohl nicht.

Worüber ich mir heute mehr Gedanken mache, ist Artikel 11, in dem es um die Lizensierung von Vorschau-Text in Links geht. Noch ist nicht klar, wie viel Text sanktionsfrei angezeigt werden darf und wie hoch die Lizenzgebühren sind. Doch ich fürchte, kleinen – oftmals: sicherern – Suchmaschinenanbietern wird es schwerer fallen als dem Platzhirsch Google, die Gebühren aufzubringen. Was ist, wenn die Ergebnisliste von Qwant, Ecosia, Duckduckgo und Starpage nur noch die URLs und die Überschriften der Zielseiten enthält? Für jegliche Recherche 615-544-9615 , sei es für wissenschaftliche, private oder berufliche Zwecke, sind diese dann nicht mehr brauchbar. Und das könnte die Nutzer zu Google treiben. Wie gesagt – noch ist zuviel unklar, um den Teufel an die Wand zu malen. Das, auch hier stimme ich der Karoline Meta Beisel zu, wurde in den letzten Tagen viel zu häufig gemacht. Auch von mir. Sorry!

Verstößt Whatsapp gegen die DSGVO?

Wer diesen Blog liest, weiß um meinen persönlichen, wenn auch nicht unbegründeten Kampf gegen Whatsapp. Weil es massenweise Handynummern abgreift, weil es chronisch unsicher ist  – und weil der Dienst Daten erhebt, ohne klar zu machen, wofür.

[expand title="Ausschnitte Whatsapp Datenschutzhinweise und AGB"]

WHATSAPP DATENSCHUTZRICHTLINIE, online am 10. Juni 2018 (Ausschnitt):

Wir erfassen Informationen über deine Aktivität auf unseren Diensten. Dazu zählen dienstspezifische Informationen sowie Informationen für Diagnosezwecke und Performance-Informationen. Dies umfasst auch Informationen über deine Aktivität (beispielsweise wie du unsere Dienste nutzt, deine Einstellungen für Dienste, wie du mit anderen unter Nutzung unserer Dienste interagierst sowie Zeitpunkt, Häufigkeit und Dauer deiner Aktivitäten und Interaktionen), Log-Dateien sowie Diagnose-, Absturz-, Webseiten- und Performance-Logs und ‑Berichte. Dies umfasst auch Informationen darüber, wann du dich für die Nutzung unserer Dienste registriert hast, Informationen über die von dir genutzten Funktionen wie unsere Nachrichten-, Anrufe-, Status- oder Gruppen-Funktionen, über dein Profilbild, über deine Info, dazu ob du gerade online bist, wann du zuletzt unsere Dienste genutzt hast (dein „zuletzt online“) und wann du zuletzt deine Info aktualisiert hast.

WHATSAPP AGB (TERMS OF SERVICE), online am 10. Juni 2018 (Ausschnitt):

Die Datenschutzrichtlinie legt die Rechtsgrundlagen für unsere Verarbeitung von personenbezogenen Informationen über dich dar, darunter auch das Erfassen, Verwenden, Verarbeiten und Teilen solcher Informationen sowie die Übertragung und Verarbeitung solcher Informationen in die/den USA und andere/n Länder/n weltweit, wo wir Einrichtungen, Dienstleister, verbundene Unternehmen oder Partner haben bzw. einsetzen, und zwar unabhängig davon, wo du unsere Dienste nutzt.

[/expand]

Gefährlicherweise geschieht die Datenerhebung unter dem Radar der Nutzer – denn über Whatsapp werden persönliche Gespräche geführt. Bei Facebook beispielsweise dürfte die Datensammlung den meisten Nutzern die Datensammlung mittlerweile bewusst sein, zudem ist die Monetarisierung der Informationen kein Geheimnis. Bei einem Medium wie Whatsapp, das in der Regel in der Eins-zu-Eins-Kommunikation eingesetzt wird, gerät die Datensammlung jedoch leicht in Vergessenheit. Wenn der Dienst dann noch kostenfrei und werbefrei ist, ist die Frage, welche Daten genau gesammelt und wie sie (vom Mutterkonzern Facebook?) verwertet werden, berechtigt.

Die EU-DSGVO und Whatsapp

Hier bin ich der EU-Datenschutzgrundverordnung dankbar. Als betrieblicher Datenschutzbeauftragter einer Bildungseinrichtung glaube ich, die am 25. Mai 2018 in Kraft getretene Verordnung ganz gut zu kennen. Sie nimmt die Daten verarbeitenden Unternehmen beispielsweise in die Pflicht, Daten nur für die festgelegte Zwecke zu verwenden (Art. 5). Zudem gesteht die DSGVO den Verbrauchern ein Auskunftsrecht (Art. 15) und eine Einwilligungspflicht in die Datenverarbeitung (Art. 6) zu. Zudem haben sie Möglichkeit, persönliche Daten zu exportieren (Art. 20).

Um der Verordnung Rechnung zu tragen, hat Whatsapp der App eine Funktion hinzugefügt, in dem sich Nutzer ihre persönlichen Daten zuschicken lassen können. Von der Hoffnung getrieben, endlich konkrete Infos über die Datensammlung und -verwendung zu erhalten, habe ich Whatsapp trotz meiner grundsätzliche Ablehnung installiert, ein paar Nachrichten verschickt und dann diesen Bericht angefordert. Das Ergebnis ist dürftig. In dem Bericht stehen Infos zu meinem Onlinestatus, zu meinem Smartphone und – mein Hauptgrund, die App zu meiden – alle Telefonnummern meines Smartphones. Wenn ich schon gegen meine Prinzipien verstoße, hätte ich mir mehr gewünscht.
(Download DSGVO-Bericht_geschwärzt)

Was fehlt, sind Infos über

  • die Metadaten, also, wann ich mit wem von wo aus Kontakt habe. Das sind letztlich die Daten, die Whatsapp irgendwie monetarisiert. Dass Metadaten personenbezogene Daten sind, sehen viele deutsche Juristen und etliche Politiker so;
  • den Zweck und die Verantwortlichen der Datenverarbeitung – also welche “Partner” des Unternehmens was genau damit machen.

Nothing’s up bei Whatsapp

Am 19. Mai hatte ich Whatsapp über die Support-Mailadresse um diese Informationen gebeten und mich auf die DSGVO gestützt. Als Deadline hatte ich den 1. Juni gesetzt.

[expand title="Email an Whatsapp"]

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe über die Android-App einen Bericht meiner Account-Informationen angefordert und diesen auch erhalten. Grundsätzlich begrüße ich diese neue Funktion sehr. Leider findet sich darin aber nur ein Bruchteil der persönlichen Daten, die Sie laut Ihren Geschäftsbedingenen erheben und die Sie mir laut Art. 20 EU-DSGVO zwecks Datenportierung zur Verfügung [Anm.: Flüchtigkeitsfehler aus Originalmail korrigiert] stellen müssen. Beispielsweise sind die Verbindungsdaten meiner Chats, also u. a. wann ich von wo aus mit wem Kontakt hatte, nicht in dem zugesandten Datensatz erhalten.
Ebenso gibt mir die Datenschutzgrundverordnung das Recht zu erfahren, zu welchem Zweck Sie diese Daten konkret gesammelt und wie sie verarbeitet wurden (vgl. Art. 5 und 6).
Bitte senden Sie mir diese Informationen bis zum 1. Juni 2018 zu. Diese Email sowie die Ergebnisse meines Ersuchens werde ich auf meinem Blog www.spaehgypten.de veröffentlichen.

Es grüßt Sie
Michael Brendel

[/expand]

Was folgte, war ernüchternd. Nach einer Standardantwort, die auf die FAQ verwies, habe ich am 21. Mai mein Anliegen bekräftigt (per Mail an eine offenbar dem Fall zugeordneten individuelle Supportadresse) und am 3. Juni erneut eine Mail geschickt, in dem ich den 6. Juni als spätesten Termin für die Antwort festgesetzt habe.

Doch: Whatsapp meldete sich nicht.
Seit drei Wochen keine menschliche Reaktion.

Das Unternehmen verstößt damit nicht nur gegen die Spielregeln einer guten Kundenbeziehung. Weil es mir die Auskunft über meine personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung verweigert, verstößt es aus meiner Sicht auch gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung.
Ich habe deshalb heute die niedersächsische Datenschutzbeauftragte um Vertretung meiner Verbraucherinteressen gebeten. Ich werde berichten, wie sie die Lage einschätzt.

[Update 5.8.2018:

Ich habe Post von der Landesbeauftragten für Datenschutz bekommen. Sie hat meinen Fall an die Bundesbeauftragte Andrea Voßhoff weitergeleitet, weil der Dienst Whatsapp dem Telekommunikationsgesetz (TKG) unterliegt. Ich bin gespannt, wann ich von ihr höre.]

Zeitungsbericht zum Vortrag “Kinder sicher im Netz”

Foto: Markus Strothmann / Neue Osnabrücker Zeitung

Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet über den Elternabend zum Thema “Kinder sicher im Netz” 615-544-1257 putty download windows , auf dem ich am 28. September Referent war. Mit den Eltern und Lehrern der Oberschule am Sonnensee habe ich über digitales Aufwachsen, Privatsphäre und Datensammlung gesprochen. Ich habe versucht (laut Reporter “extrovertiert und in hohem Tempo” ;-), den Anwesenden die Wichtigkeit eines stetigen “Dranbleibens” zu verdeutlichen:

Was also sollte man Kindern mit auf den Weg geben, um die Risiken der Internetnutzung zu minimieren? „Sie sollten sich regelmäßig informieren, mögliche Schutzmechanismen anwenden und auf Augenhöhe mit Ihren Kindern reden“, empfahl Brendel. Wenn der Nachwuchs sehr viel besser Bescheid weiß als die Eltern, wird es schon schwierig, auch nur zu reden über problematische Anwendungen, Seiten und Gewohnheiten.

Für meinen Arbeitgeber biete ich den Vortrag auch auf Abruf für Infoabende oder als Fortbildungsmodul an. Infos hier.