Geleitschutz vom Bundesdatenschützer: Whatsapp wird DSGVO nicht gerecht

Im Juni hatte ich die Datenschutzbehörden um Hilfe gebeten, weil Whatsapp mir Informationen, die mir nach der Datenschutz-Grundverordnung zustehen, nicht zukommen ließ. Es ging um die Metadaten (Kontakt, Kontaktzeit, Geräteinfos, Standorte der Kontakte etc.), die Whatsapp sammelt und auswertet. Diese Daten, eindeutig personenbezogen, fehlen in der Exportdatei, die Whatsapp allen Nutzern laut Art. 15 DSGVO zukommen lassen muss. Auf meine Bitte hin hat das Büro des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber meinen Fall a) nach Dublin weitergereicht, wo der zuständige Datenschutzbeauftragte für das europäische Facebook/Whatsapp sitzt und b) eine Stellungnahme abgegeben.
Ich freue mich, dass sich diese mit meiner Einschätzung deckt:

Laut den Nutzungsbedingungen von WhatsApp werden aber deutlich mehr Daten erhoben, bspw. auch Nutzungs- und Log-Informationen sowie Geräte- und Verbindungsdaten. Soweit diese Daten mit Ihrem Account verknüpft sind, sind diese nach meiner Auffassung personenbezogen und damit auch zu beauskunften. Liegen diese Informationen bei WhatsApp vor und sind sie – wie bei Ihnen – nicht in der Auskunft enthalten dürfte diese unvollständig sein.

Ich bin überzeugt

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, dass das Auskunftsrecht eines der stärksten Errungenschaften der DSGVO ist, weil sie Datensammler zur Transparenz zwingt. Ich hoffe, mit der ideologischen Schützenhilfe aus Berlin und der juristischen aus Dublin erhalte ich in naher Zukunft meine Daten (und damit ein bisschen mehr Aufschluss darüber, was Whatsapp mit den ganzen Infos anstellt).

Richter stärken Meinungsfreiheit auf Facebook

Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz werden die Betreiber sozialer Medien seit Anfang des Jahres zur Löschung von rechtswidrigen Inhalten verpflichtet. Das funktioniert natürlich nicht, die Meinungsfreiheit sehr weite Grenzen hat, die im Einzelfall ein Richter, nicht aber der diensthabende Prakti in der Twitter-Nachtschicht, definiert. Und “lieber mal löschen”, wie es die Netzwerke wohl im Zweifelsfall machen (und dabei gerne auch mal Satiremeldungen zensieren) 615-544-1480 , geht auch nicht.
Jetzt erst recht nicht mehr.
Denn das Oberlandesgericht München hat gegen Facebook eine einstweilige Verfügung erwirkt

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, weil es einen offenbar populistisch-rechten Post (ist erstaunlicherweise gerade nicht online, kommt aber von der AfD und geht um Grenzkontrollen, daher “offenbar”) wegen der darauffolgenden Diskussion gelöscht hatte. Facebook könne sich nicht auf die selbst definierten Gemeinschaftsstandards berufen, sondern müsse das Grundrecht der Meinungsfreiheit voll durchsetzen, entschieden die Richter.

Diese juristische Aufwertung der Meinungsfreiheit im virtuellen Raum ist wichtig. Natürlich bekommen dadurch auch rechte oder linke Meinungen (weiterhin) ein Sprachrohr, die man für verabscheuenswürdig halten mag. Aber dass sie gesagt (und nur in krassen Fällen gelöscht) werden dürfen, ist heute wichtiger denn je. Nur ein breites Feld an Meinungen hilft die Meinungsblasen, denen wir uns freiwillig oder unfreiwillig unterwerfen, zu sprengen.

Allerdings: Mit dem Urteil wird das Netzwerkdurchsetzungsgesetz noch undurchsetzbarer…

BND knickt vor Netzgemeinde ein

Der BND beugt sich dem Druck von datenschutzsensiblen Internetnutzern und speichert künftig keine Verkehrsdaten mehr in der VERAS-Datenbank . Bis zu einem von “Reporter ohne Grenzen” angestrengten Gerichtsurteil im Dezember 2017 hatte der Geheimdienst die Informationen 615-544-8646 , wer von wo nach wo ins Ausland telefoniert oder mailt, gesammelt (und das freilich nicht nur, aber auch von Journalisten) und in der u.a. von der Bundesdatenschutzbeauftragten kritisierten Datenbank gespeichert. Dass so genannte Metadaten Gold wert und für die systematische Überwachung von Menschen viel wertvoller sind als Inhaltsdaten, ist in diesem Blog schon häufig erwähnt worden und wird auch herrlich im ironische Text von Kurt Opsal, Why Metadata matters, dargestellt

Reporter ohne Grenzen hatte daraufhin ein Onlinetool bereit gestellt, mit dem sich Internetnutzer vom BND bestätigen lassen konnten, dass ihre Daten nicht mehr gesammelt würden. Ich habe das getan, und mir offenbar so viele, dass es dem Geheimdienst zuviel wurde. Er stellt die Metadatensammlung für die VERAS-Datenbank nun komplett ein. Dass damit die anlasslose Datensammlung von Bürgern grundsätzlich ein Ende findet ist angesichts der Kooperationen u.a. mit der NSA nicht zu erwarten.
Immerhin zeigt der Coup von ROG aber, dass wir tatsächlich Macht im Netz haben.