SpOn: Argumente gegen die Verharmloser

Drei Autoren von Spiegel Online haben am 16. Juli brilliante Gegenargumente zu den Positionen derjenigen gesammelt, die den Eindruck vermitteln, die Überwachung sei doch eigentlich gar nicht so schlimm. Man hört diese Stimmen hin und wieder aus der Politik, doch auch viele Deutsche denken so. Ich habe zwei der Argumente heute zum Beispiel im Gespräch mit Kollegen gehört. Ich schreibe wesentliche Positionen des Artikels zusammen:

1. Verharmlosung: Die Jugend teilt doch eh alles Privates auf Facebook

„Nur weil jemand Dinge aus seinem Privatleben öffentlich macht, trifft er damit keine allgemeine Aussage über den Wert der Privatsphäre. Er verwirkt durch Mitteilungsfreude auch nicht seine Grundrechte. Dass jemand bei Facebook mit seinen Freunden über sein Privatleben spricht, heißt nicht, dass man erfassen darf, was er oder sie privat in einer E-Mail, am Telefon, im Chat oder per Skype übermittelt. „

2. Verharmlosung: Wer nichts zu verbergen hat, muss nichts fürchten.

„Sie haben etwas zu verbergen: Ihr Privatleben. Deshalb haben Sie zu Hause Vorhänge an den Fenstern, deshalb verschicken Sie vieles lieber als Brief, nicht als Postkarte. „

[…]
„Es geht nicht nur um Sie. Wer trotz allem glaubt, dass weder er selbst noch eines seiner Familienmitglieder, noch ein Bekannter eines Familienmitglieds je in das Suchraster eines Geheimdiensts fallen könnte, sollte einmal einen Schritt zurücktreten. Eine automatisierte Überwachung kann in anderen Ländern helfen, blitzschnell Regierungsgegner ausfindig zu machen. Hierzulande bedroht sie Firmeninhaber oder Forscher, Ärzte oder Aktivisten. Und sie kann Journalisten und deren Informanten in Gefahr bringen. „

3. Verharmlosung: Schutz vor Terror

„Gerade erst musste Innenminister Friedrich seine Aussagen relativieren: Prism habe doch keine fünf konkreten Terroranschläge in Deutschland verhindert, wie es zunächst hieß. „Vielleicht mehr, vielleicht weniger“, sagte Friedrich jetzt. Dafür musste also unsere gesamte Kommunikation überwacht werden? Ohne, dass wir um Erlaubnis gefragt wurden?

Wohl lassen sich Straftaten wie Computerbetrug mit Hilfe von Vorratsdaten besser aufklären. Aber rechtfertigt das einen derart tiefen Eingriff in die Grundrechte aller Bürger, der geeignet ist, „ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen“? So nannte das Bundesverfassungsgericht die anlasslose Speicherung in einem Urteil.“

4. Verharmlosung (im Artikel trägt er die Nummer 5): Das haben wir doch alles längst gewusst.

„Wäre das aber alles längst bekannt gewesen, hätte Edward Snowden nicht sein Leben aufgeben müssen, nur um diese Information an die Öffentlichkeit zu bringen. Die USA müssten nicht mit Nachdruck nach ihm suchen. Und Politiker hierzulande und in den USA nicht seit Wochen leugnen, abwiegeln, rechtfertigen.“
[…]
„Jetzt zu sagen: „Das war doch ohnehin klar“, und es dabei zu belassen, hieße, seine Bürgerrechte aufzugeben. Mit dieser Haltung ist kein (Rechts-)Staat zu machen. „

 

Die Autoren ziehen einwandfreie Schlussfolgerungen. Ich merke, dass ich es mir zu leicht mache wenn ich die Argumente der Verharmloser als pures Desinteresse abtue. Den ganzen Artikel gibt’s hier.

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