Ist Videoüberwachung Überwachung?

Kameras am Breitscheidplatz: Behindern oder Verhindern? Foto: Willy Pragher /CC BY 3.0

Kameras am Breitscheidplatz: Behindern oder Verhindern? Foto:
Willy Pragher /CC BY 3.0

Nach dem grausamen Terroranschlag von Berlin fordern viele Politiker eine verstärkte Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Diese Forderung wirkt auf mich wie ein Reflex auf die Ohnmacht, die der Terror in uns allen auslöst. Irgendwas muss man ja tun, um so etwas verhindern. Nur: Hätte eine verstärkte Videoüberwachung den Weihnachtsmarkt-Anschlag verhindert?

Eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum halte ich für grundsätzlich richtig. So bewundernswert ich das Engagement von Gruppierungen wie Netzpolitik.org, Digitalcourage oder des CCC in Sachen Privatsphäreschutz finde und so häufig ich ihre Meinung auch teile – in Sachen Videoüberwachung habe ich eine völlig andere Meinung. Ebenso übrigens beim Thema Vorratsdatenspeicherung, das ich hier schon mehrfach behandelt habe. Zwei andere unvorstellbare Geschehnisse der letzten Tage, nämlich der Tritt in den Rücken einer Frau auf einer U-Bahn-Treppe und der Fast-Mord an einem Obdachlosen wären ohne Videoüberwachung bis heute unaufgeklärt. In einem Fall wurde der Täter anhand von Videoaufnahmen im U-Bahnhof überführt, im anderen Fall dürfte die Videoaufzeichnung aus einer U-Bahn, die die Täter deutlich zeigt, für die Selbstanzeige mitverantwortlich sein. Die Taten verhindert haben sie freilich nicht. Auch eine Kamera auf dem Breitscheidplatz hätte nicht verhindert, dass der Attentäter mit einem LKW in den Weihnachtsmarkt hineingerast wäre. Hätte sie nicht viel eher brilliante PR-Bilder für den IS aufzeichnet? Wie dem auch sei: Der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte Einzelner, die die anlasslose Videoüberwachung fraglos darstellt, wiegt nicht höher als die Chance schwere Straftaten aufzuklären.

camera-712122_1920Ich möchte Videoüberwachung im öffentlichen Raum aus einem Grund deutlich von den Überwachungspraktiken von NSA, GCHQ und BND unterscheiden: Denn ich weiß, dass und wo ich überwacht werde oder werden könnte. Die Geheimdienste rücken aber ohne mein Wissen bis in die letzte Ecke meiner Privatsphäre vor. Im Bahnhof, auf öffentlichen Plätzen und auf großen Straßen bin ich sichtbar, sei es für einen Ermittler hinter der Kamera oder einen Polizisten im Streifenwagen. Dieses Kriterium könnte sogar die Verhältnismäßigkeit der Videoüberwachung sichern – denn damit wären öffentliche Gebäude wie Schulgebäude und Hörsääle und natürlich auch Toilettenanlagen, seien sie auch in noch so öffentlichen Gebäuden, von der Überwachung ausgeschlossen. Neben der Tatsache, dass die einzelne Überwachungsmaßnahme verhältnismäßig sein muss (also nur Flächen überwacht werden, auf denen Straftaten in höherem Maße stattfinden) muss die Videoüberwachung aber auch gekennzeichnet sein – das schreiben alle Datenschutzgesetzen vor (die Ländersache sind, in dieser Frage aber erfreulicherweise einer Meinung sind, Bsp. Nds. / BY).

Dass ich weiß, wann ich beobachtet werde, heißt auch: Wenn ich nicht beobachtet werden will, meide ich diese Orte. Privat und unüberwacht bin ich in meiner Wohnung, privat bin ich in weiten Teilen des Internets (zumindest kämpfen viele Menschen und ich dafür), privat bin ich in meinen Gedanken – aber in der Öffentlichkeit muss ich damit rechnen, erkannt zu werden. Von wem auch immer.Dieses Argument hatte ich bereits bei der Vorratsdatenspeicherung angeführt: Wenn ich weiß, wer meine Daten wie lange speichert, kann ich alternative Dienste nutzen.
Mein Persönlichkeitsrecht wird da verletzt, wo meine Daten oder Videoaufzeichnungen ohne mein Wissen abgefischt bzw. angefertigt werden. Ohne Vertrauen in die staatlichen Stellen geht es also nicht. Ohne kritische Bürger mit der Möglichkeit zur freien Meinungsäußerung aber auch nicht. Wir sollten für unser Recht auf Privatsphäre auf die Barrikaden gehen – aber es nicht dort fordern 615-544-7466 , wo es keine Privatsphäre gibt.

UNESCO: Verschlüsselung fördert Meinungsfreiheit

(c) UNESCO

(c) UNESCO

Über die Aufrüstung des BND habe ich mich bereits ausgiebig beschwert: Die Novelle des BND-Gesetzes erlaubt eine viel weitgehendere Überwachung des Internetverkehrs als bisher, und dank einem großzügigen Schluck aus der Haushaltspulle will der Dienst nun auch an die Verschlüsselungsalgorhitmen in Messengern. Dadurch – und durch die völlig intransparente Kontrolle des Geheimdienstes – sehe ich unsere Meinungsfreiheit ernsthaft in Gefahr.

Die UNESCO auch. Eine jüngst veröffentlichte Studie bezeichnet Verschlüsselung als wichtig für die Umsetzung der Menschenrechte. Die Autoren der Studie sind Prof. Dr. Wolfgang Schulz, UNESCO-Kommissionsvorsitzender und Inhaber des UNESCO-Lehrstuhls für Kommunikations- und Informationsfreiheit, und Dr. Joris van Hoboken von der Universität Amsterdam. Netzpolitik.org gibt einen guten Überblick über die Ergebnisse und nennt als zentralen Punkt:

Wenn eine Mehrheit verschlüsselt putty download windows , wäre das ein großer Fortschritt für die Meinungsfreiheit und den Schutz der Privatsphäre.

Im Bezug auf Verschlüsselung wird hier nicht von Terror gesprochen, sondern von Meinungsfreiheit und Menschenrechten. In Deutschland höre ich diesen positiven Aspekt selten. Vielleicht liest im im Bundestag jemand die UNESCO-Empfehlung, nach der die Politik weniger angstbasiert und mehr faktenbasiert agieren solle – und Verschlüsselung fördern solle (das Auswärtige Amt hat die Publikation zumindest gefördert.). Die Regierungsparteien, die Datenschutz immer häufiger als Wirtschaftshemmnis bezeichnen, sollten diese Passage lesen:

Eng verknüpft mit dem Schutz von Menschenrechten ist eine Gesetzgebung mit Respekt gegenüber Privatsphäre und Datenschutz.

Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass sich – mit solchen starken Verbündeten im Rücken – der Wind in er Politik wieder dreht: Privatsphäre ist ein Menschenrecht.

Staatlich finanzierter Einbruch

Der BND will im Namen der Sicherheit Unsicherheit stiften – so kommentiert Markus Beckedahl auf Netzpolitik.org den Geldsegen, die die Bundestagsabgeordneten dem Geheimdienst verschafft haben. 150 Mio. Euro sollen geleakten Papieren zufolge dafür eingesetzt werden, um im Projekt ANISKI Verschlüsselungsroutinen in Messengern zu knacken. Zitat:

Die Nutzung von Kommunikationsdiensten (z. B. Messenger-Diensten) ist weltweit stark verbreitet und findet, wie nicht nur Erkenntnisse über den „Islamischen Staat“ belegen, auch im Bereich des Terrorismus und der Organisierten Kriminalität hohen Anklang. Insbesondere im Rahmen der illegalen Migration ist deren Nutzung für u. a. Schleuser und Hintermänner zur Koordination der Aktivitäten von großer Bedeutung.

Wurden früher Verschlüsselungstechniken hauptsächlich von nachrichtendienstlich relevanten Nutzern (z. B. hoheitliche Verkehre, Terroristen) eingesetzt, so ist sie inzwischen standardmäßig in die meisten Kommunikationsdienste (z. B. WhatsApp) integriert. Die Identifizierung nachrichtendienstlich relevanter Nutzer und die inhaltliche Erschließung der zugehörigen Kommunikation sind dadurch stark beeinträchtigt. Erschwerend kommt hinzu, dass die Kommunikationsdienste in großen Teilen auf proprietäre Übertragungs- und Verschlüsselungsprotokolle zurückgreifen.

Dies hat zur Folge, dass der BND von aktuell weit über 70 verfügbaren Kommunikationsdiensten mit entsprechender Verbreitung nur weniger als zehn (zumeist ältere) erfassen und inhaltlich erschließen kann.

An anderer Stelle heißt es:

Die Finanzmittel des Projektes ANISKI dienen der Entwicklung von Analyse- und Bearbeitungs-Software in den Bereichen der Metadatenanalyse und der Krypto-Zielentwicklung. Zusätzlich soll eine Analysefähigkeit (Hard- und Software) für eingesetzte Protokolle und Geräte aufgebaut werden, welche die Möglichkeit eröffnet, in diesen das Auftreten nachrichtendienstlich relevanter Daten zu detektieren bzw. Schwachstellen in der Implementierung aufzudecken und somit letztendlich eine Inhaltserschließung zu erlauben

Laut einer Auswertung der Papiere durch Netzpolitik.org will der Dienst auch “offensive IT-Operationen durchführen” – also Rechner knacken, um an die Schlüssel für die Kommunikation herum zu kommen.

Als Grund für die Anstrengungen nennt der BND Terroristen, Kriminelle und Schleuser zu schnappen. Und richtig: In engen Grenzen – vor allem: nach einem richterlichem Beschluss – muss es Behörden möglich sein, Verdächtige mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu überwachen. Ich schrieb dazu schon einmal etwas. Doch ohne deren Wissen die privaten Gespräche von Millionen von Nutzern mitzulesen und auszuwerten beschneidet deren kommunikative Freiheit 615-544-3391 , die ein Eckpfeiler unserer Demokratie ist. Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem private Nachrichten an meine Familie oder Freunde, Geheimnisse, Intimitäten, politische Bekenntnisse und Zugangsdaten zu Onlinekonten von einer Behörde mitgelesen und ausgewertet werden, die ich mit meinen Steuern mitfinanziere.
Was der BND vorhat, ist, wenn man so will: versuchter Einbruch.

Ich habe mich wg. des BND-Gesetzes wg. einer Stellungnahme an meine beiden Bundestagsabgeordneten gewendet. Sobald beide geantwortet haben, veröffentliche ich die Antworten hier.