Whatsapp und die Auskunftsrechte, Teil 5: Ein neuer Brief aus Irland

Whatsapp hat sich gemeldet.
Zur Erinnerung: Ich werfe dem Unternehmen eine unzureichende Auskunft über die Verwendung meiner personenbezogenen Daten vor. Diese Position wird vom Bundesdatenschützer gedeckt. (Die ganze Story: Teil 1 Teil 2 Teil 3 Teil 4)

Die Kommunikationswege sind kompliziert. Mein Ansprechpartner sitzt in einem Referat des Bundesdatenschützers, der wiederum mit der für Whatsapp zuständigen irischen Datenschutzbehörde DPC (Data Protection Commissioner) kommunizert

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, die dann direkt mit Whatsapp Kontakt hat. Nun hat sich Whatsapp in meiner Sache bei der DPC gemeldet. Das Unternehmen gibt offenbar zu, dass die von mir angefragten Daten durchaus personenbezogen sind:

WhatsApp erklärte, dass einige der Metadaten, auf die die DPC Bezug nahm, als Informationen über eine „identifizierbare“ natürliche Person, in diesem Fall Sie, angesehen werden können und daher personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Abs. 1 DS-GVO darstellen können, auf die das Recht auf Auskunft Anwendung finden würde, sofern keine Ausnahmen anwendbar sind. WhatsApp behauptete jedoch, dass das Recht auf Auskunft nicht anwendbar sei, wenn WhatsApp die personenbezogenen Daten nicht ohne übermäßige oder unmögliche Anstrengungen abrufen kann (Art. 12 Abs. 5 und Art. 15 Abs. 4 DSGVO).

Aus einem Schreiben der irischen Datenschutzbehörde, Dez. 2020


Das Schlupfloch Anstrengung nutzt Whatsapp denn tatsächlich, um meine Daten nicht herausrücken zu müssen.

WhatsApp erklärte, dass es rechentechnisch nicht machbar sei, diese Daten „pro Nutzer“ abzufragen, um Auskunftsersuchen zu erfüllen, und dass WhatsApp diese Daten dementsprechend in dem Output des RYI-Tools in der Antwort auf Ihr Ersuchen auslässt.

Aus einem Schreiben der irischen Datenschutzbehörde, Dez. 2020


Die irische Behörde hat mich um eine Stellungnahme gebeten, ob ich mit Whatsapps Auskunft zufrieden bin. Das bin ich natürlich nicht.
So antwortete ich meinem Ansprechpartner beim Bundesdatenschutzbeauftragten:

Sie können sich vorstellen

, dass ich mit der Rückmeldung von Whatsapp nicht zufrieden bin. Die Daten, die Whatsapp im Facebook-Netzwerk und möglicherweise mit externen Firmen teilt – mutmaßlich solchen Unternehmen, die dem Geschäftszweck nach personenbezogene Daten verarbeiten, um daraus z. B. personifizierte Werbung generieren – sind im vollsten Sinne des Wortes personenbezogene Daten und vor allem als solche wertvoll. Es leuchtet mir nicht ein, warum diese Daten Partnern übermittelt werden können, den Nutzer*innen gegenüber aber ein unverhältnismäßiger Aufwand ins Feld geführt wird. Ich bestehe weiterhin auf Auskunft über alle auf mein Nutzerkonto zurückführbaren Inhalts- sowie Metadaten sowie deren Verwendung gemäß meinen Rechten aus der DS-GVO.

Meine Antwort an die/den DPC zur Argumentation Whatsapps, Januar 2021


Die/der DPC versprocht, dass sie meinen Fall weiterhin prüfen wird. Zudem habe ich den Bundesdatenschutzbeauftragten um eine erneute Stellungnahme gebeten. Ich habe das Gefühl, Whatsapp will sich aus seiner Verantwortung stehlen und verheimlichen, welch große Menge Inhalts- und Verbindungsdaten auch jetzt schon gesammelt und zu Geld gemacht werden. Das wäre nicht im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, nicht im Sinne des Schutzes der informationellen Selbstbestimmtheit der Nutzer:innen und in meinen Augen ein ziemlicher Skandal.
Die Geschichte ist hier sicher noch nicht zu Ende.

Update 18.1.: Clubhouse – ein Hype mit Datenhunger

Ich bin begeistert von Clubhouse. Die Social-Media-App, die gerade einen ziemlichen Hype erlebt, bietet ungezwungene, aber oft hochkarätig besetzte moderierte Gespräche und Diskussionen zu vorher definierten Themen, an denen man sich beteiligen kann oder einfach nur zuhören kann. Wohin die Community thematisch gehen wird – und wie sie mit den früher oder später auftauchenden Populist:innen, Schwurbler:innen und Trolls umgeht – lässt sich wenige Tage nach dem Europastart noch nicht sagen. Aber mir als Bildungsmenschen, der selbst gern Veranstaltungen durchführt und moderiert, die Themen auf den Grund gehen, daneben als Radiomenschen und Digitalmenschen macht die App gerade ziemlichen Spaß.

Obwohl der Spaß mit Datensammlung erkauft wird (zu Schutzmaßnahmen siehe unten). Ein Blick auf die “Privacy Policy” der Herstellerfirma Alpha Exploration Co. lässt jeden datenschutzsensiblen Menschen erschaudern. Einige Ausschnitte, übersetzt mit dem Übersetzer deepl.com:

Wir können Identifizierungsdaten und Internetaktivitätsdaten an Social-Media-Plattformen und andere Werbepartner weitergeben, die diese Informationen nutzen, um Ihnen gezielte Werbung auf Social-Media-Plattformen und anderen Websites Dritter zu präsentieren – unter bestimmten Vorschriften kann eine solche Weitergabe als “Verkauf” personenbezogener Daten angesehen werden

Privacy Policy Alpha Exploration Co. (Clubhouse), 2.11.2020 (übersetzt)

Darüber hinaus können wir von Zeit zu Zeit das allgemeine Verhalten und die Eigenschaften der Nutzer unseres Dienstes analysieren und zusammengefasste Informationen wie allgemeine Nutzerstatistiken mit potenziellen Geschäftspartnern teilen. Wir können zusammengefasste Informationen durch den Dienst, durch Cookies und durch andere in dieser Datenschutzrichtlinie beschriebene Mittel sammeln.

Privacy Policy Alpha Exploration Co. (Clubhouse), 2.11.2020 (übersetzt)

Nutzungsdaten: Wir sammeln Informationen darüber

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, wie Sie unseren Dienst nutzen, wie z. B. die Arten von Inhalten, die Sie sich ansehen oder mit denen Sie sich beschäftigen, die Funktionen, die Sie nutzen, die Aktionen, die Sie durchführen, und die Zeit, Häufigkeit und Dauer Ihrer Aktivitäten.

Privacy Policy Alpha Exploration Co. (Clubhouse), 2.11.2020 (übersetzt)


Und, der Klassiker: Änderungen an den Datenschutzbestimmungen stimmen die Nutzer:innen innen automatisch durch Weiternutzung der App zu. Intransparenter geht nicht…

Die für mich größte Frage ist hierbei: Verdient das Unternehmen mit der Datensammlung Geld – und wenn nein: womit dann? Die Nutzung der App ist kostenfrei, über die Preisgestaltung jenseits der Betaphase ist noch nichts bekannt. Das Wissen um das hinter einer App stehenden Geschäftsmodells halte ich aber elementar für die mündige Nutzung derselben. Hier sind also wichtige Fragen offen.

Anfrage gemäß DSGVO

Immerhin beschreibt das Privacy-Dokument das Recht für Bürger:innen aus Kalifornien, genaue Infos über die über sie gesammelten Daten und mögliche Datentransfers zu erhalten. Da das Clubhouse auf dem europäischen Markt angeboten wird und damit der EU-DSGVO unterliegt, haben hiesige Nutzer*innen ähnliche Rechte. Ich habe Clubhouse also um diese Infos für meinen Account gebeten.

Schutzmaßnahmen

Bis ich hier Antwort habe (und auch darüber hinaus, wenn meine hohen Erwartungen an die App erfüllt werden und ich ihr treu bleibe), nutze ich die Clubhouse nur unter verschärften Schutzmaßnahmen:

  1. einem VPN-Dienst, der meinen Standort verschleiert und Anfragen von App-Trackern abwehrt. Hier vertraue ich seit Jahren auf Freedome des finnischen Herstellers F-Secure.
  2. der unter iOS 14 angebotenen Verschleierung der MAC-Adresse (eindeutige Identifikation meines Netzwerkgerätes, sprich: Iphones)
  3. Zudem habe ich in der App folgende Anfragen abgelehnt, ohne spürbare Einbußen in Nutzungsumfang und Komfort zu bemerken: die Verknüpfung zum Smartphne-Adressbuch und -Kalender sowie zu Social Media-Apps
  4. Zuguterletzt nutze ich ein Profilfoto, das im Internet ohnehin öffentlich ist.

Erstes Fazit

Die Idee der App ist genial und ich könnte mir vorstellen, lange und viel Spaß mit ihr und den Leuten, die ich dort treffe, zu haben. Allerdings müssen die Datenschutzanstrengungen der Herstellerfirma dringend erhöht werden: Es muss ein deutschsprachiges Privacy-Dokument her (auch eine DSGVO-Vorgabe), das deutlicher als bisher sagt, mit wem welche Daten geteilt werden. Ich hoffe, die Mail mit den Antworten auf diese Fragen kommt bald – Selbstverständlich berichte ich auf diesem Blog davon.

Update 21:45: Was echtes Interesse wert ist

Der Wert der möglicherweise in Clubhouse gesammelten und zu Geld gemachten Daten ist nicht zu unterschätzen. Anders als bei Facebook, Insta oder Tik Tok, wo die geliketen Seiten und Produkte auch eine Art Selbstinszinierung sind bzw. sein können – d.h. nicht den wirklichen Vorlieben der Nutzer:innen entsprechen müssen, ist echtes Interesse an einem Thema für Werbetätige der Jackpot. Wenn Nutzer:innen immer wieder Clubhouse-Räume zu bestimmten Themen betreten und sich dort sogar zu Wort melden, sind sie für Werbung aus diesem Umfeld mit hoher Wahrscheinlichkeit empfänglich.
Ich hoffe sehr, dass die App-Hersteller ein anderes Geschäftsmodell verfolgen als den Datenverkauf.

Update 18. Januar

Offenbar tut sich etwas in Sachen Datenschutz: In einem Townhall-Meeting auf Clubhouse, in dem sich die Entwickler:innen regelmäßig miteinander und mit den Nutzer:innen austauschen (Bravo!), wurden gestern künftige Verbesserungen im Datenschutz angekündigt. Hier vielen Dank an Kevin Kyburz

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, der heute in dem Clubhouse-Talk “Clubhouse und Datenschutz” davon berichtet hat.

  • Der Adressbuchabgleich soll (Planung) entschärft werden, in dem Nutzer:innen künftig über lokale IDs identifiziert werden.
  • Als Bezahlmodell soll ein Premiummodell dienen, bei dem einige Dienste kostenpflichtig sein werden. Im Gespräch ist ein “Onlyfans-Modell”, in dem ein:e Nutzer:in kostenpflichtig Räume bucht und dort bspw. mit ihren:seinen Fans oder exklusiven Talkgästen spricht oder Musiker:innen Konzerte veranstalten. Möglicherweise gibt es dazu dann Eintrittspreise.
    Auch andere Premium-Features sind im Gespräch. Offenbar sind das alles erst Überlegungen, die den Datenhandel aber perspektivisch unnötig machen könnten. In einem anderen Talk wandte jemand dazu ein, dass die Investoren bislang deutlich in Datensammler wie Airbnb und Facebook investiert hätten. Wie dem auch sei :In Sachen Monetarisierung scheint eine Klärung in Sicht, und das ist gut.
  • Der Datenschutz hatte offenbar bislang nicht die größte Priorität – noch immer ist die App ja in der Betaphase (was natürlich keine Entschuldigung ist). Die Problematik scheint nun aber mehr in den Fokus zu zurücken, weil auch mehr deutsche (datenschutzsensible) Nutzer:innen ihre Sorgen artikulieren. Hoffen wir’s!

OK Google – kann ich dir trauen?

Hätte ich vor einem Jahr gedacht, dass in meinem Haus je Sprachassistenten zum Einsatz kommen würden? Sicher nicht. Seit dem Herbst tun sie es jedoch; vier kleine Lautsprecher, die auf das Kommando “Hey Google” reagieren, haben Einzug in unsere Familie gehalten.

Die Smart Speaker geben mir die Möglichkeit, auf Zuruf beim Duschen Classic Rock zu hören, beim Putzen Rockhits der 80er und beim Spülmaschine-Ausräumen das Radiomagazin “Echo des Tages”. Meine Kinder haben so selbständigen Zugriff auf ihre Lieblingslieder und Hörspiele, die in unserem seit langem CD-freien Haushalt ansonsten (im Zweifel von meiner Frau oder mir) von der Netzwerkfestplatte gekramt werden müssten. Kurzum: Die Smart Speaker bieten der ganzen Familie Komfort. Ein “Hey Google” genügt (was bei unserer Kleinen noch ein “Hey Dudel” ist, was sie fürchterlich aufgegt, denn dann reagieren die Dinger natürlich nicht).

Der Komfort steht auf der einen Seite. Ich habe dennoch kräftig abgewogen, ob ich die Lautsprecher in unser Haus lasse. Denn Smart Speaker sind aus Datenschutzsicht höchst umstritten:

  1. Um auf Kommando aktiv werden können, hören die Speaker dauerhaft den Raum ab. Bei uns sogar mehrere Räume. Da kommen eine Menge Informationen zusammen, die Google als einen der größten Datensammler natürlich interessieren. Im Gegensatz zu anderen Firmen, und das habe ich auf diesem Blog schon mehrfach gewürdigt, geht Google mit der Datensammelei aber vergleichsweise transparent um. Vor allem gibt der Konzern den Nutzer*innen die Möglichkeit an die Hand, die Datensammlung zu begrenzen – und damit den Umsatz, den sie dem Unternehmen bescheren. Über die Privatsphäre-Einstellungen des Google-Kontos, das für die smarten Lautsprecher ebenso nötig ist wie beispielsweise für die Einrichtung eines Android-Handys, kann die Nutzung der Daten für individueller Werbeeinblendungen untersagt werden. Noch relevanter ist, dass auch die Anzeige von personalisierten Google-Suchergebnissen deaktiviert werden kann, die das Problem der “Filterblase” und die Gefahr einer verzerrten Weltwahrnehmung mit sich bringt. Ich verweise hier gerne noch einmal auf mein Buch “Die Mensch-App“, die diese Zusammenhängen beleuchtet.
    Im Privatsphäre-Menü des Google-Kontos können alle Situationen, in denen Googles Sprachassistenten (auch die auf dem Smartphone genutzten) aktiviert wurden, nachgehört und gelöscht werden. Zuguterletzt ist die Verknüpfung mit Googlemail und den Google-Kalendereinträgen (an die der Speaker z. B. erinnern kann) optional – und bei mir ausgeschaltet, nicht zuletzt deshalb, weil ich die Dienste nicht nutze.
  2. Solche Möglichkeiten bietet Amazons Alexa / Echo-Lautsprecher nicht. Deren Spracheingaben können zwar seit einigen Wochen nachgehört und gelöscht werden. Die Verwendung der Daten in Amazons Empfehlungsalgorithmus kann aber nicht deaktiert werden, geschweigedenn der Empfehlungsalgorithmus grundsätzlich – also das Pendant zu Googles personalisierter Werbung / Suchergebnissen. So populär Alexa und ihre Schwestern sind: Sie sind nichts anderes als smarte Verkaufsassistenten – und zwar für einen Laden , der die Menschenwürde seiner Beschäftigten mit Füßen tritt.
  3. Ein Herausforderung bringen jedoch alle Sprachassistenten mit sich; auch die von Apple müssen hier genannt werden, denn der Konzern ist ebenfalls mit seinen “Homepod”-Speakern am Markt und dessen Dienst “Siri” auf vielen Iphones und Ipads installiert. Das Problem: Die Aktivierungswörter (“Alexa”, “Hey Siri” oder eben “OK Google”) werden nicht immer richtig verstanden und ähnlich klingende Begriffe lösen häufig die Aufnahme aus (hier eine interessante Studie dazu). So werden auch Gespräche, Informationen, Inhalte mitgeschnitten, die nicht für den Sprachassistenten bestimmt sind. Gerade dann, wenn Fremde Teil der Konversation sind, die also nicht über die Assistenten Bescheid wissen (beispielsweise Besucher im Wohnzimmer), kann das tatsächlich zu Verletzungen der Privatsphäre führen. In unserem Haushalt umgehen wir dieses Problem mit einer altmodischen, aber sehr effektiven Methode: schaltbaren Steckdosen. Wenn der Assistent nicht lauschen soll, wird ihm einfach der Saft abgedreht.
    Doch bei Sprachassistenten, die auf dem Handy laufen, also Siri, dem Google Assistant oder Alexa, geht das natürlich nicht. Wenn sich der Assistent während eines intimen Gesprächs im Restaurant aktiviert, nur weil man zwischen durch einen Daiquiri (“Hey, Siri”) bestellt, werden sensible Infos aufgenommen. Und wer informiert seinen Gesprächspartner schon darüber, dass in seinem Handy ein smarter Assistent auf Befehle wartet?
  4. Daneben wurden bzw. werden die Sprachkommandos und Reaktionen der Assistenten hin und wieder anonymisiert von echten Menschen überprüft. Wegen deutlichem juristischen Gegenwind haben Google und Apple die Überprüfung letztes Jahr ausgesetzt, Google will sie künftig nur mit ausdrücklicher Zustimmung der*des Nutzer*in wieder einführen; Alexa bietet immerhin die Möglichkeit, die grundsätzlich erlaubte Verwendung abzuschalten. Doch das Geschmäckle bleibt natürlich, gerade im Blick auf mögliche “Fehlauslösungen” (auch wenn diese durch die menschliche Analyse gerade minimiert werden sollen.)

Ich habe es mir also nicht leicht gemacht und hadere tatsächlich hin und wieder mit mir, ob die Anschaffung meiner vier Google-Speaker richtig war – das aber vor allem aus medienpädagogischen Überlegungen. Wie wachsen meine Kinder auf, wenn Informationen und Medienkonsum nur einen Ruf entfernt sind? Was müssen Sie über die dahinter stehende Technik, den möglichen Missbrauch und die Geschäftsmodelle des Herstellers wissen? Doch das sind offenkundig Themen für einen anderen Blog….