Whatsapp hat sich gemeldet.
Zur Erinnerung: Ich werfe dem Unternehmen eine unzureichende Auskunft über die Verwendung meiner personenbezogenen Daten vor. Diese Position wird vom Bundesdatenschützer gedeckt. (Die ganze Story: Teil 1 Teil 2 Teil 3 Teil 4)
Die Kommunikationswege sind kompliziert. Mein Ansprechpartner sitzt in einem Referat des Bundesdatenschützers, der wiederum mit der für Whatsapp zuständigen irischen Datenschutzbehörde DPC (Data Protection Commissioner) kommunizert, die dann direkt mit Whatsapp Kontakt hat. Nun hat sich Whatsapp in meiner Sache bei der DPC gemeldet. Das Unternehmen gibt offenbar zu, dass die von mir angefragten Daten durchaus personenbezogen sind:
WhatsApp erklärte, dass einige der Metadaten, auf die die DPC Bezug nahm, als Informationen über eine „identifizierbare“ natürliche Person, in diesem Fall Sie, angesehen werden können und daher personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Abs. 1 DS-GVO darstellen können, auf die das Recht auf Auskunft Anwendung finden würde, sofern keine Ausnahmen anwendbar sind. WhatsApp behauptete jedoch, dass das Recht auf Auskunft nicht anwendbar sei, wenn WhatsApp die personenbezogenen Daten nicht ohne übermäßige oder unmögliche Anstrengungen abrufen kann (Art. 12 Abs. 5 und Art. 15 Abs. 4 DSGVO).
Aus einem Schreiben der irischen Datenschutzbehörde, Dez. 2020
Das Schlupfloch Anstrengung nutzt Whatsapp denn tatsächlich, um meine Daten nicht herausrücken zu müssen.
WhatsApp erklärte, dass es rechentechnisch nicht machbar sei, diese Daten „pro Nutzer“ abzufragen, um Auskunftsersuchen zu erfüllen, und dass WhatsApp diese Daten dementsprechend in dem Output des RYI-Tools in der Antwort auf Ihr Ersuchen auslässt.
Aus einem Schreiben der irischen Datenschutzbehörde, Dez. 2020
Die irische Behörde hat mich um eine Stellungnahme gebeten, ob ich mit Whatsapps Auskunft zufrieden bin. Das bin ich natürlich nicht.
So antwortete ich meinem Ansprechpartner beim Bundesdatenschutzbeauftragten:
Sie können sich vorstellen, dass ich mit der Rückmeldung von Whatsapp nicht zufrieden bin. Die Daten, die Whatsapp im Facebook-Netzwerk und möglicherweise mit externen Firmen teilt – mutmaßlich solchen Unternehmen, die dem Geschäftszweck nach personenbezogene Daten verarbeiten, um daraus z. B. personifizierte Werbung generieren – sind im vollsten Sinne des Wortes personenbezogene Daten und vor allem als solche wertvoll. Es leuchtet mir nicht ein, warum diese Daten Partnern übermittelt werden können, den Nutzer*innen gegenüber aber ein unverhältnismäßiger Aufwand ins Feld geführt wird. Ich bestehe weiterhin auf Auskunft über alle auf mein Nutzerkonto zurückführbaren Inhalts- sowie Metadaten sowie deren Verwendung gemäß meinen Rechten aus der DS-GVO.
Meine Antwort an die/den DPC zur Argumentation Whatsapps, Januar 2021
Die/der DPC verspricht, dass sie meinen Fall weiterhin prüfen wird. Zudem habe ich den Bundesdatenschutzbeauftragten um eine erneute Stellungnahme gebeten. Ich habe das Gefühl, Whatsapp will sich aus seiner Verantwortung stehlen und verheimlichen, welch große Menge Inhalts- und Verbindungsdaten auch jetzt schon gesammelt und zu Geld gemacht werden. Das wäre nicht im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, nicht im Sinne des Schutzes der informationellen Selbstbestimmtheit der Nutzer:innen und in meinen Augen ein ziemlicher Skandal.
Die Geschichte ist hier sicher noch nicht zu Ende.