Im Juni hatte ich die Datenschutzbehörden um Hilfe gebeten, weil Whatsapp mir Informationen, die mir nach der Datenschutz-Grundverordnung zustehen, nicht zukommen ließ. Es ging um die Metadaten (Kontakt, Kontaktzeit, Geräteinfos, Standorte der Kontakte etc.), die Whatsapp sammelt und auswertet. Diese Daten, eindeutig personenbezogen, fehlen in der Exportdatei, die Whatsapp allen Nutzern laut Art. 15 DSGVO zukommen lassen muss. Auf meine Bitte hin hat das Büro des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber meinen Fall a) nach Dublin weitergereicht, wo der zuständige Datenschutzbeauftragte für das europäische Facebook/Whatsapp sitzt und b) eine Stellungnahme abgegeben.
Ich freue mich, dass sich diese mit meiner Einschätzung deckt:
Laut den Nutzungsbedingungen von WhatsApp werden aber deutlich mehr Daten erhoben, bspw. auch Nutzungs- und Log-Informationen sowie Geräte- und Verbindungsdaten. Soweit diese Daten mit Ihrem Account verknüpft sind, sind diese nach meiner Auffassung personenbezogen und damit auch zu beauskunften. Liegen diese Informationen bei WhatsApp vor und sind sie – wie bei Ihnen – nicht in der Auskunft enthalten dürfte diese unvollständig sein.
Ich bin überzeugt, dass das Auskunftsrecht eines der stärksten Errungenschaften der DSGVO ist, weil sie Datensammler zur Transparenz zwingt. Ich hoffe, mit der ideologischen Schützenhilfe aus Berlin und der juristischen aus Dublin erhalte ich in naher Zukunft meine Daten (und damit ein bisschen mehr Aufschluss darüber, was Whatsapp mit den ganzen Infos anstellt).