EU-Urheberrechtslinie: Ein anderer Blick

Ich war beim Schreiben des vorletzten Artikels – es ging um die EU-Urheberrechtslinie – ziemlich tief in meiner Filterblase drin. Heute sehe ich die Sache differenzierter. Ich möchte erklären, warum.

Viele Onlinemagazine und Twitterer, die ich verfolge, sehen die Neuregelung des Urheberrechts so kritisch wie ich sie gestern geschildert habe: Viele verwenden ähnliche Bilder. Und obwohl dieses mitnichten unsachliche Internetseiten oder zu Unsachlichkeit neigende Personen sind

, kann man die Sache mit dem neuen europäischen Urheberrecht auch von einer anderen Seite betrachten. Von Seiten der Politik, die, wie ich grundsätzlich überzeugt bin, durchaus Verbraucherinteressen im Blick hat (vor allem das EU-Parlament und EU-Kommissarin Jourova), und von Seiten der Künstler, deren geistige Werke ich natürlich für schützenswert halte. Deren Positionen habe ich bei meinem gestrigen Rant ignoriert, und das hat zu einem unsachlichen Artikel geführt.

Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass die vorgestern erzielte Einigung eine zu scharfe Regulierung ist, die das Internet weniger bunt macht und vor allem den großen Rechteverwertern denn den “kleinen” Künstlern nutzt. Eine Sache hatte ich jedoch überhaupt nicht im Blick, bis mich heute morgen Karoline Meta Beisel in ihrem SZ-Artikel darauf aufmerksam gemacht hat: Dass es Upload-Filter längst gibt. Bei Facebook und Youtube sorgen die KI-gesteuerten Filter für das Aussortieren von Nazischund und Terrorpropaganda und für die Erkennung von Songs in Videos, die nicht einfach so verwendet werden dürfen. Und das geht in Ordnung.
Ja, die bestehenden Uploadfilter machen Fehler: Sie erkennen Kirschkuchen als Nippel und – ein Beispiel aus dem SZ-Artikel – IS-Fahnen in Videos von Menschenrechtlern als Terrorpropaganda. Wenn diese Filter nun im Sinne von Artikel 13 angepasst und auf viel mehr Seiten zu finden sind, wird es noch mehr Fehler geben. Doch die SZ-Autorin hat recht:

Wird wegen der EU-Reform, wie Kritiker warnen, das Internet, wie wir es kennen, aufhören zu existieren? Wohl nicht.

Worüber ich mir heute mehr Gedanken mache, ist Artikel 11, in dem es um die Lizensierung von Vorschau-Text in Links geht. Noch ist nicht klar, wie viel Text sanktionsfrei angezeigt werden darf und wie hoch die Lizenzgebühren sind. Doch ich fürchte, kleinen – oftmals: sicherern – Suchmaschinenanbietern wird es schwerer fallen als dem Platzhirsch Google, die Gebühren aufzubringen. Was ist, wenn die Ergebnisliste von Qwant, Ecosia, Duckduckgo und Starpage nur noch die URLs und die Überschriften der Zielseiten enthält? Für jegliche Recherche 615-544-9615 , sei es für wissenschaftliche, private oder berufliche Zwecke, sind diese dann nicht mehr brauchbar. Und das könnte die Nutzer zu Google treiben. Wie gesagt – noch ist zuviel unklar, um den Teufel an die Wand zu malen. Das, auch hier stimme ich der Karoline Meta Beisel zu, wurde in den letzten Tagen viel zu häufig gemacht. Auch von mir. Sorry!