Im vorherigen Artikel habe ich erklärt, warum ich den von der Großen Koalition abgesegneten Staatstrojaner ablehne. Hier will ich zwei Gefahren benennen, die beim Missbrauch des Trojaners drohen:
- Trojaner ermöglichen Manipulation. Internetanwendungen Smartphones prägen unsere Wahrnehmung der Wirklichkeit. Was wir von der Welt wissen und wie wir Ereignisse einordnen, erfahren wir in zunehmendem Maße über Apps – Messenger, Soziale Netzwerke, News-Apps – und Internetseiten. Die Vollüberwachung, die eine Software wie der Staatstrojaner ermöglicht, ermöglicht auch Manipulation. Denn statt Inhalte einfach nur aus dem Smartphone auszulesen kann ein Trojaner auch Inhalte hineinschreiben. Das im Sinn zu haben werfe ich weder den Politikern noch den Ermittlern vor, die nun den Staatstrojaner gefordert und installiert haben. Doch die Möglichkeit sollte ihnen und uns bewusst sein. Immerhin tut der britische Nachrichtendienst GCHQ genau dies bereits, in dem er Internetseiten faked – und zwar ebenfalls nicht nur zur Terrorabwehr.
- Trojaner bedrohen die Menschenrechte. Das aus Ermittlersicht Positive am Staatstrojaner, dass nämlich private Meinungsäußerungen abgefangen und ausgewertet werden, kann Menschen in ernste Gefahr bringen. Der Trojaner „Finfisher“ der der deutschen-britischen Firma Gamma wurde 2012 bei Demokratie-Aktivisten in Bahrain gefunden (Link / Link). Auch das Bundesinnenministerium setzt eine Softwarelösung von Gamma ein – in welchem Maße, und in welcher Beziehung zum Staatstrojaner, ist unklar. Auch hier gehe ich davon aus, dass niemand mit dem Staatstrojaner missliebige Personen diskreditieren oder mundtot machen will. Doch es geht.
Um mögliche Gefahren wie diese zu diskutieren, hätte es einen breiten Austausch zum Staatstrojaner gebraucht, ein ehrliches Gesetzgebungsverfahren und die Expertise von IT-Fachleuten, Menschenrechtsorganisationen und Staatsrechtlern. Traurig, dass der von der Regierungskoalition angewandte Verfahrenstrick das verhindert hat.