Brendel vs. Whatsapp feat. irische Datenschutzbehörde: Update

2018 habe ich bei Whatsapp die Herausgabe aller Metadaten angefordert, die in meiner aktiven Zeit als Nutzer über mich gesammelt wurden. Bislang habe ich diese Daten nicht erhalten.

Hier der Ursprungspost vom 2018.

Hier alle Blogposts zum Thema.

Hier eine Kurzzusammenfassung des Falls.

Metadaten sind im Hintergrund gesammelte Informationen, bspw. wer wann von welchem Ort aus mit welchem Gerät mit wem kommuniziert. Diese Daten sind unverschlüsselt und sind für die Datensammlung enorm wichtig. Ich war und bin überzeugt, dass Whatsapp etliche Metadaten sammelt. Ferner war und bin ich überzeugt, dass diese Daten von Whatsapps Mutterkonzern Meta für personalisierte Werbung in anderen Apps des Unternehmens genutzt werden. In dem Bericht über gesammelte Daten, den jeder EU-Userin in der Whatsapp-App anfordern kann, fehlen die Metadaten aber komplett. Whatsapp behauptet, diese herauszusuchen, wäre zu aufwendig. Und die irische Datenschutzbehörde, die meine Rechte gegenüber Whatsapp eigentlich durchsetzen sollte, kommt seit sechs Jahren nicht in die Pötte, weil meine Beschwerde im Zusammenhang mit einer laufenden Untersuchung steht.


Ich hatte den deutschen Datenschutzbeauftragten 2019 um eine Stellungnahme gebeten. Darin stützt er meine Argumentation: Soweit diese [Meta-]Daten mit meinem Account verknüpft seien, seien diese personenbezogen und damit auch zu beauskunften.
Zu dem Vertrödeln meines Falls in Dublin äußert sich die deutsche Behörde in einem aktuellen Schreiben wie folgt:

Sie teilen insbesondere mit, dass Sie sich von Seiten der zuständigen irischen Aufsichtsbehörde Unterstützung bei der Geltendmachung Ihres Auskunftsbegehrens gegenüber Whatsapp wünschen. Dieses Anliegen kann ich nachvollziehen. Herr Prof. Kelber hat selbst oft kritisiert, dass die irische Datenschutzbehörde (DPC) Beschwerden nicht zeitnah bearbeitet und Verfahren zu viel Zeit in Anspruch nehmen.

Leider sieht die DSGVO hinsichtlich der Bearbeitung von Beschwerden durch die in grenzüberschreitenden Sachverhalten federführende Aufsichtsbehörde für diese keine Fristen vor. Dies ist auch aus Sicht des BfDI sehr unglücklich, da sich Verfahren auf diese Weise derart in die Länge ziehen können, dass dies für Betroffene wie Sie nicht mehr akzeptabel ist. […]

Ich kann verstehen, dass dies für Sie ein unbefriedigender Zustand ist. Was ich Ihnen jedoch versichern kann ist, dass sich Herr Prof. Kelber bei kürzlich stattgefundenen bilateralen Gesprächen mit der neuen Leitung der DPC persönlich dafür eingesetzt hat, dass Fälle wie Ihrer zügiger bearbeitet und entschieden werden.

Mail vom Leiter des Leitungsstabes des Bundesdatenschutzbeauftragten, 14. Juni 2024


Es ist ermunternd, dass die oberste deutsche Datenschutzbehörde mein Anliegen weiterhin stützt. Ich habe sie gebeten, bei der DPC erneut nachzuhaken. Vielleicht haben die bilateralen Gespräche zwischen der deutschen und irischen Behördenleitung ja was gebracht.
I’ll stay tuned…

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