Ist die NSA kriminell?

Die neuesten Enthüllungen von Edward Snowden sorgen für erstaunlich kritische Reaktionen bei den Bundespolitikern: Von Cyberkrieg ist da die Rede, von staatlicher Sabotage und davon, dass die NSA-Methoden kriminell sind – so der grüne Europaparlamentarier Jan Philipp Albrecht in SpON.

Hintergrund ist das Projekt „Quantum“, das der NSA und dem GCHQ erlaubt, gezielt Rechner anzusteuern und mit Überwachungssoftware zu infizieren. Möglich macht das die „Marina“-Datenbank, die unglaubliche Mengen des Internetverkehrs mitschneidet. Die Datenbank verknüpft für „Quantum“ verschiedene Informationen, die über einen Nutzer vorliegen (Email-Adressen, Facebook-Logins etc.) miteinander, um schließlich den Standort des PCs oder Internetgerätes der Zielperson zu identifizieren. Danach schleusen die Geheimdienste über gefälschte Internetseiten die Überwachungssoftware auf den Rechner – ohne dass der Nutzer etwas merkt. SpOn hat die wesentlichen Folien der internen NSA-Präsentation kommentiert und erklärt.

Ist das kriminell? Mich erinnert das an die Phishing-Fälle, wo Betrüger den Nutzern gefälschte Onlinebanking-Portale unterjubeln, auf der die Arglosen dann ihre Zugangsdaten eingeben und so den Ganoven verraten, die daraufhin bei der echten Bank das Konto räumen können. Ist das vergleichbar? Dann handeln die Geheimdienste auf jeden Fall kriminell, wenn sie sich Daten bemächtigen, die für sie nicht gedacht sind. Von der Bemächtigung zur Kontrolle eines fremden Rechners ganz zu schweigen.

Abstrus wird dieser Vergleich dann, wenn man bedenkt, dass ein Phishing-Opfer laut aktueller Rechtssprechung eventuell für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann, nämlich dann, wenn es den Betrug hätte erkennen können. Bei der NSA- bzw. GCHQ-Attacke ist das unmöglich – der Nutzer loggt schließlich ganz offiziell bei seinem Emailprovider oder sozialen Netzwerk an. Und wer haftet hier für entstandene Schäden? Der Nutzer allein (der Internet-Dienstleister ist außen vor, dessen Seiten ja ohne sein Wissen manipuliert wurden). Der Nutzer weiß vielleicht sogar erst im Nachhinein, dass er überhaupt geschädigt wurde! Das ist perfide und verwerflich. Und ja, das ist kriminell.

In Berlin werden in Konsequenzen gefordert. Wenn sie auch nicht neu sind: So deutlich fielen die Forderungen nach internationalen Internet-Abkommen, diplomatischen und strafrechtlichen Konsequenzen und einer Priosierung der Affäre noch nie aus. Ein Hoffnungsschimmer zum Jahreswechsel!

Was bleibt ist die Verunsicherung der Internetnutzer: Onlinedienste, die über Quantum zum Steigbügelhalter eines Zugriffs auf meinen Rechner, mein Smartphone oder meine Telefonanlage werden könnten, würde ich derzeit nicht nutzen. Die Auflistung überlasse ich der NSA selbst:

Quantum-Dienste

 

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