Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz werden die Betreiber sozialer Medien seit Anfang des Jahres zur Löschung von rechtswidrigen Inhalten verpflichtet. Das funktioniert natürlich nicht, die Meinungsfreiheit sehr weite Grenzen hat, die im Einzelfall ein Richter, nicht aber der diensthabende Prakti in der Twitter-Nachtschicht, definiert. Und „lieber mal löschen“, wie es die Netzwerke wohl im Zweifelsfall machen (und dabei gerne auch mal Satiremeldungen zensieren), geht auch nicht.
Jetzt erst recht nicht mehr.
Denn das Oberlandesgericht München hat gegen Facebook eine einstweilige Verfügung erwirkt
, weil es einen offenbar populistisch-rechten Post (ist erstaunlicherweise gerade nicht online, kommt aber von der AfD und geht um Grenzkontrollen, daher „offenbar“) wegen der darauffolgenden Diskussion gelöscht hatte. Facebook könne sich nicht auf die selbst definierten Gemeinschaftsstandards berufen, sondern müsse das Grundrecht der Meinungsfreiheit voll durchsetzen, entschieden die Richter.
Diese juristische Aufwertung der Meinungsfreiheit im virtuellen Raum ist wichtig. Natürlich bekommen dadurch auch rechte oder linke Meinungen (weiterhin) ein Sprachrohr, die man für verabscheuenswürdig halten mag. Aber dass sie gesagt (und nur in krassen Fällen gelöscht) werden dürfen, ist heute wichtiger denn je. Nur ein breites Feld an Meinungen hilft die Meinungsblasen, denen wir uns freiwillig oder unfreiwillig unterwerfen, zu sprengen.
Allerdings: Mit dem Urteil wird das Netzwerkdurchsetzungsgesetz noch undurchsetzbarer…