Verfassungsrichter: NSA-Überwachung nicht akzeptabel

Nicht nur das Grundgesetz, sondern auch dessen ehemals oberster Ausleger stellt fest, dass die Geheimdienste mit ihrer Datensammlung und -auswertung massiv Bürgerrechte verletzen. In der WELT von heute sagt der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgericht, Hans-Jürgen Papier:

„Das Bundesverfassungsgericht hat in vielen Entscheidungen deutlich gemacht, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung besonders geschützt ist.

[…]

So hat das Bundesverfassungsgericht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme […] abgeleitet.

[…]

Das Spähprogramm des amerikanischen Geheimdienstes NSA, über das jetzt berichtet wird, läge allerdings weit jenseits dessen, was das Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen zur Vorratsdatenspeicherung und Telekommunikationsüberwachung noch für akzeptabel erachtet hat.“

Zur Aufgabe der Politik sagte er, der Staat müsse seine Bürger im Rahmen seiner Möglichkeiten vor den „Zugriffen ausländischer Mächte“ schützen. Die Sicherheit als „Supergrundrecht“ über andere Grundrechte zu stellen (Innenminister Friedrich), sei nicht zulässig.

„[Die Freiheitsrechte] können nicht suspendiert werden, um für optimale Sicherheit der Bürger zu sorgen.“

Das gesamte Interview hier.

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