Ausspähung verletzt vier Grundrechte

Landgericht Frankfurt / Dontworry, CC BY-SA 3.0


Bereits am 1. Juli, als erst wenige Details über Prism und Co. bekannt waren, umriss der Wissenschaftsblogger Tobias Maier die Tragweite des Abhörskandals – indem er in seinem Blog „WeiterGen“ alle Freiheits- und Grundrechte aufzählte, die durch die Geheimdienste verletzt werden:

„Die Pressefreiheit: Ein essentieller Bestandteil von investigativem Journalismus ist der Schutz von Quellen. Durch das systematische Speichern von Kommunikationsmetadaten sowie dem offenbar möglichen Abhören von Telefonaten und dem direkten Zugriff auf Emails ist dieser Schutz nicht mehr gegeben. Die häufig propagierte Rolle einer vierten Gewalt der öffentlichen Medien ist dadurch ausgehöhlt, deren Kontrollfunktion fällt weg.

Werden abgehörte Mails und Telefonate genutzt um jemandem die Einreise in ein Drittland zu verwehren, ist die Freizügigkeit nicht mehr gewährleistet. Wird durch in abgehörte Kommunikation vorab Hausarrest ausgesprochen und die Teilnahme an Veranstaltungen untersagt, gilt die Versammlungsfreiheit nicht mehr.“

Ich möchte dem natürlich noch das Briefgeheimnis hinzufügen, das der Blogautor für (unverschlüsselte) Emails für nicht gültig hält. Ich sehe das anders: Ob ich einen kuvertierten Brief zum Transport der Post anvertraue oder eine privat adressierte Email zum Transport meinem Provider: Reinschauen darf nur der Adressat.

Machen wir uns die Grundrechte bewusst, auf denen unser freies, komfortables und sicheres Leben in Deutschland fußt. Dann werden wir sehen, wie hoch der Preis ist, den uns die Überwachung kostet – uns alle, egal, ob wir die Methoden der Geheimdienste für angemessen halten oder nicht. Hier werden festgeschriebene Menschenrechte deutscher Bürger verletzt. Und die Sicherheit als „Supergrundrecht“ (Minister Friedrich) über andere Grundrechte zu stellen, ist schlicht nicht zulässig. Wie kann die Politik, können wir Bürger das durchgehen lassen?

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