Das Bundesverwaltungsgericht hält das Abgreifen von Mails nichtdeutscher Personen beim größten Internet-Knoten der Welt, dem DE-CIX in Frankfurt, durch den BND für legitim. Der BND kopiert dabei den gesamten durchgeleiteten Internetverkehr – bis zu 6 Terabit pro Sekunde (bis zu 750 Gigabyte!). Der Deutsche Welle-Redakteur Marcel Fürstenau macht in seinem Kommentar auf die Absurdität aufmerksam, die Nationalität eines E-Mail-Absenders an ebendieser erkennen zu wollen.
Dass sich gelegentlich auch Ihre oder meine Daten unter angezapften Leitungen befinden, ist schon aus statistischen Gründen sehr wahrscheinlich. Schließlich saugen Geheimdienste permanent Millionen von Kommunikationsverbindungen ab. Sie tun das mit konkreten Suchbegriffen, sogenannten Selektoren. Dabei sollen und dürfen aber nur Ausländer überwacht werden. Das aber lässt sich beim besten Willen nun einmal nicht gewährleisten. Niemand weiß im Zweifelsfall, wer sich hinter einem Mail-Account wie „@gmail.com“ verbirgt. Auch der Deutsche Welle-Account endet mit „com“. Kurzum: Wer behauptet, die Staatsangehörigkeit eines Mail-Absenders oder am Telefon Englisch sprechenden Menschen zweifelsfrei zu kennen, macht sich lächerlich.
Die Betreiber des DE-Cix wollen nun nach Karlsruhe ziehen.
Und ich frage mich, ob mein Auskunftsrecht im Rahmen der EU-DSGVO nicht auch für den Geheimdienst gilt. Ich mache mich mal schlau.