Vorratsdatenspeicherung und NSA: Wie Äpfel und Birnen

Seit Justizminister Maas einen Gesetzesvorschlag zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt hat, kocht das Blut der Speicherungs-Gegner: Immerhin könnte dieser Vorschlag, über den seit 2005 Jahren gestritten wird, noch vor der Sommerpause den Bundestag passieren. Ich könnte damit leben, wäre damit endlich ein leidiges Thema vom Tisch, das in der medialen Aufmerksamkeit leider auch jetzt wieder die NSA-Affäre zu verdrängen scheint. Dabei hat die Vorratsdatenspeicherung mit den NSA-Methoden nichts zu tun. Ich wiederhole mich gerne: Die Vorratsdatenspeicherung erreicht nicht ansatzweise die ethische Dimension des NSA-Skandals.

Bringen wir beides mal auf den Punkt, heißt Vorratsdatenspeicherung:

Ich weiß, dass die Daten meiner Telefon- oder Internetverbindungen zehn Wochen und meine Standortdaten vier Wochen auf den Servern der europäischen Anbieter gespeichert werden, deren Internetdienste ich nutze. Ich weiß, dass ein Richter Ermittlungsbehörden im Zweifelsfall Zugriff auf meine Daten geben kann.

Die Datensammlung durch die NSA, das GCHQ und befreundete Dienste heißt hingegen:

Ich weiß nicht, wo, wie lange und welche meiner Verbindungs- oder persönlichen Daten gespeichert werden, wenn europäische oder nicht-europäische Dienste nutze. Zudem weiß ich nicht, welche Daten wie miteinander verknüpft werden. Die Anbieter wissen es auch nicht. Ich weiß auch nicht, wer Zugriff auf meine Daten hat, und ebensowenig welche Schlüsse daraus über mich gezogen werden – erst recht nicht, ob die richtig sind.

Geht es bei der Vorratsdatenspeicherung um weitgehend transparente und parlamentarisch kontrollierte Verfahren, ist das, wovon Edward Snowden berichtet, schlicht undurchschaubar. Es beraubt jeden Internetntutzer der Kontrolle über sein Tun im Netz.
Auch wenn die NSA-Reform verabschiedet ist: Es keinen Hinweis darauf, dass Massensammlungen wie Tempora, Prism oder Muscular eingestellt sind, dass Handy-Gespräche nicht mehr mitgehört werden oder Manipulationswerkzeuge wie Underpass oder Miniature Hero außer Betrieb sind – zumal Tempora, Underpass und Miniature Hero britische Projekte sind, von denen NSA und andere Dienste aber gleichwohl profitieren. Auch spricht nichts dafür, dass die aus verschiedenen Quellen zusammen getragenen Daten nicht mehr analysiert werden. Der in den USA verabschiedete “Freedom Act” bezieht sich (wie die Vorratsdatenspeicherung) nur auf Metadaten, nicht auf die Inhalte von Mails, auf Zugangsdaten oder Whatsapp-Konversationen. Prism oder Muscular erwähnt er nicht.

Zurück nach Deutschland: Die Vorratsdatenspeicherung ist eigentlich nicht der Rede wert. Bislang durften die Daten, um die es dabei geht, sieben Tage gespeichert werden 615-544-6610 , nun halt ein paar Wochen. Und der Verfassungsschutz darf auch jetzt schon viel länger Daten sammeln – allerdings nur bei Anhaltspunkten, die einem Richter einleuchten müssen. Noch mal: Worüber wir hier in Deutschland reden, kommt an die Abgründigkeit und Intransparenz von NSA und GCHQ niemals ran.

Dennoch ist die Vorratsdatenspeicherung Mumpitz. Weil sie schlicht und ergreifend sinnlos ist. Die Vorratsdatenspeicherung hat noch keine schweren Straftaten verhindert,weder in den USA, noch auf Utøya, noch in Frankreich (sagte übrigens Minister Maas). Auch die EU, die die Vorratsdatenspeicherung will, kann (bzw. konnte 2010) auf keine Erfolge verweisen.

Gegen den Enkeltrick könnte sie laut diesem lesenswerten SZ-Artikel immerhin helfen. Na dann: Ist zumindest ein bisschen Platz mehr in den Zeitungen für den NSA-Skandal.