EU-Urheberrechtslinie: Ein anderer Blick

Ich war beim Schreiben des vorletzten Artikels – es ging um die EU-Urheberrechtslinie – ziemlich tief in meiner Filterblase drin. Heute sehe ich die Sache differenzierter. Ich möchte erklären, warum.

Viele Onlinemagazine und Twitterer, die ich verfolge, sehen die Neuregelung des Urheberrechts so kritisch wie ich sie gestern geschildert habe: Viele verwenden ähnliche Bilder. Und obwohl dieses mitnichten unsachliche Internetseiten oder zu Unsachlichkeit neigende Personen sind

, kann man die Sache mit dem neuen europäischen Urheberrecht auch von einer anderen Seite betrachten. Von Seiten der Politik, die, wie ich grundsätzlich überzeugt bin, durchaus Verbraucherinteressen im Blick hat (vor allem das EU-Parlament und EU-Kommissarin Jourova), und von Seiten der Künstler, deren geistige Werke ich natürlich für schützenswert halte. Deren Positionen habe ich bei meinem gestrigen Rant ignoriert, und das hat zu einem unsachlichen Artikel geführt.

Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass die vorgestern erzielte Einigung eine zu scharfe Regulierung ist, die das Internet weniger bunt macht und vor allem den großen Rechteverwertern denn den “kleinen” Künstlern nutzt. Eine Sache hatte ich jedoch überhaupt nicht im Blick, bis mich heute morgen Karoline Meta Beisel in ihrem SZ-Artikel darauf aufmerksam gemacht hat: Dass es Upload-Filter längst gibt. Bei Facebook und Youtube sorgen die KI-gesteuerten Filter für das Aussortieren von Nazischund und Terrorpropaganda und für die Erkennung von Songs in Videos, die nicht einfach so verwendet werden dürfen. Und das geht in Ordnung.
Ja, die bestehenden Uploadfilter machen Fehler: Sie erkennen Kirschkuchen als Nippel und – ein Beispiel aus dem SZ-Artikel – IS-Fahnen in Videos von Menschenrechtlern als Terrorpropaganda. Wenn diese Filter nun im Sinne von Artikel 13 angepasst und auf viel mehr Seiten zu finden sind, wird es noch mehr Fehler geben. Doch die SZ-Autorin hat recht:

Wird wegen der EU-Reform, wie Kritiker warnen, das Internet, wie wir es kennen, aufhören zu existieren? Wohl nicht.

Worüber ich mir heute mehr Gedanken mache, ist Artikel 11, in dem es um die Lizensierung von Vorschau-Text in Links geht. Noch ist nicht klar, wie viel Text sanktionsfrei angezeigt werden darf und wie hoch die Lizenzgebühren sind. Doch ich fürchte, kleinen – oftmals: sicherern – Suchmaschinenanbietern wird es schwerer fallen als dem Platzhirsch Google, die Gebühren aufzubringen. Was ist, wenn die Ergebnisliste von Qwant, Ecosia, Duckduckgo und Starpage nur noch die URLs und die Überschriften der Zielseiten enthält? Für jegliche Recherche 615-544-9615 , sei es für wissenschaftliche, private oder berufliche Zwecke, sind diese dann nicht mehr brauchbar. Und das könnte die Nutzer zu Google treiben. Wie gesagt – noch ist zuviel unklar, um den Teufel an die Wand zu malen. Das, auch hier stimme ich der Karoline Meta Beisel zu, wurde in den letzten Tagen viel zu häufig gemacht. Auch von mir. Sorry!

Geleitschutz vom Bundesdatenschützer: Whatsapp wird DSGVO nicht gerecht

Im Juni hatte ich die Datenschutzbehörden um Hilfe gebeten, weil Whatsapp mir Informationen, die mir nach der Datenschutz-Grundverordnung zustehen, nicht zukommen ließ. Es ging um die Metadaten (Kontakt, Kontaktzeit, Geräteinfos, Standorte der Kontakte etc.), die Whatsapp sammelt und auswertet. Diese Daten, eindeutig personenbezogen, fehlen in der Exportdatei, die Whatsapp allen Nutzern laut Art. 15 DSGVO zukommen lassen muss. Auf meine Bitte hin hat das Büro des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber meinen Fall a) nach Dublin weitergereicht, wo der zuständige Datenschutzbeauftragte für das europäische Facebook/Whatsapp sitzt und b) eine Stellungnahme abgegeben.
Ich freue mich, dass sich diese mit meiner Einschätzung deckt:

Laut den Nutzungsbedingungen von WhatsApp werden aber deutlich mehr Daten erhoben, bspw. auch Nutzungs- und Log-Informationen sowie Geräte- und Verbindungsdaten. Soweit diese Daten mit Ihrem Account verknüpft sind, sind diese nach meiner Auffassung personenbezogen und damit auch zu beauskunften. Liegen diese Informationen bei WhatsApp vor und sind sie – wie bei Ihnen – nicht in der Auskunft enthalten dürfte diese unvollständig sein.

Ich bin überzeugt

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, dass das Auskunftsrecht eines der stärksten Errungenschaften der DSGVO ist, weil sie Datensammler zur Transparenz zwingt. Ich hoffe, mit der ideologischen Schützenhilfe aus Berlin und der juristischen aus Dublin erhalte ich in naher Zukunft meine Daten (und damit ein bisschen mehr Aufschluss darüber, was Whatsapp mit den ganzen Infos anstellt).

Facebook+Whatsapp vs. Datenschutz – der Showdown

Zwischen Whatsapp, Facebook und dem Datenschutz scheint es zu einem Showdown zu kommen: Zum Start der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die ein einheitliches, hohes Schutzniveau für personenbezogene Daten in ganz Europa sichern will, wurde bekannt, das Facebook mehr Daten als bisher mit Facebook austauscht, u.a. die Mobilfunknummer.
Gleichzeitig geht der Aktivist Max Schrems mit der Grundverordnung im Rücken gegen Whatsapp, Facebook und Google vor.
Auch ich warte noch auf eine Mail vom Whatsapp-Support in Sachen DSGVO.

Wie das Spiel ausgeht, ist ungewiss. Doch scheinbar gibt es erstmals seit Snowdens Enthüllungen wieder eine breite Öffentlichkeit, die den Schutz persönlicher Daten will. Ich vermute, Die nächsten Wochen und Monate werden viel Dreckiges an den Tag bringen – aber (siehe der BND-Rückzieher)
Wer sich für Datensouveränität stark macht, ist nicht mehr allein!