Verfassungsrichter: NSA-Überwachung nicht akzeptabel
Nicht nur das Grundgesetz, sondern auch dessen ehemals oberster Ausleger stellt fest, dass die Geheimdienste mit ihrer Datensammlung und -auswertung massiv Bürgerrechte verletzen. In der WELT von heute sagt der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgericht, Hans-Jürgen Papier: „Das Bundesverfassungsgericht hat in vielen Entscheidungen deutlich gemacht, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung besonders geschützt ist. […] So hat das Bundesverfassungsgericht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme […] abgeleitet. […] Das Spähprogramm des amerikanischen Geheimdienstes NSA, über das jetzt…