Das war ja abzusehen. Die Vorratsdatenspeicherung, die die Große Koalition einführen will, wird mit der NSA-Affäre in einen Topf geworfen:
„Aus den Erfahrungen des massiven Ausspäh- und Geheimdienstskandals, den die westlichen Demokratien derzeit erleben, haben Union und SPD nichts gelernt“
kommentiert der Grüne Konstantin von Notz. Gut, der Zitatgeber muss sich als Vertreter der kleinsten Oppositionspartei im Bundestag profilieren. Auch Wissenschaftler, z.B. der Informatikprofessor Fritz Freiling, sehen einen Zusammenhang.
Ich kann ihn beim besten Willen nicht sehen.
Und insofern ärgere ich mich darüber, dass eine so weitreichende Fehlentwicklung wie die jahrelange Massendatenspeicherung durch NSA, GCHQ und Co. mit einer EU-Richtlinie verglichen wird.
Nein, ich bin kein Freund der monatelangen Speicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten, vor allem, weil das Ziel, Kriminelle schneller zu greifen, offenbar nicht erreicht wird. Aber dennoch ist NSA=Äpfel, Vorratsdatenspeicherung=Birnen.
1) Die Vorratsdatenspeicherung speichert nur Verbindungsdaten. Klar: Die Identifikation ist recht detailliert, wenn Uhrzeit, Angerufene oder angesurfte Webseite, Ort oder IMEI-Nummer des Handys gespeichert werden. Der Inhalt des Gesprächs, der Email oder der Whatsappnachricht wird aber nicht gespeichert. Anders als bei NSA und GCHQ. Der Begriff „Gläserner Bürger“, der im Zusammenhang mit der VDS benutzt wird, passt also nur im Blick auf das Tun der Geheimdienste – oder freilich der Bürger selbst, wenn sie ihre Daten ungefiltert ins Netz stellen.
2) Die Daten werden auf deutschen Servern gespeichert, die als relativ sicher gelten, und die Daten unterliegen den (trotz VDS recht verbraucherfreundlichen) deutschen Datenschutzregeln.
3) Ein deutsches Gericht muss die Sichtung der gespeicherten Daten anordnen. Wer nun sagt: „Die NSA braucht auch eine richterliche Erlaubnis“, verkennt die Lage: Das zuständige US-Gericht hat seit seiner Gründung nur 11 von 34.000 Anfragen der NSA abgelehnt.
4) … ist der zentrale Grund, warum Vorratsdatenspeicherung rein gar nichts mit dem zu tun hat, was die Geheimdienste tun: Wir wissen davon. Wir können im Koalitionsvertrag, in der EU-Richtlinie und bald wohl auch im Gesetz zur Umsetzung der VDS nachlesen, dass und wie unsere Daten gespeichert werden. Die Geheimdienste hingegen arbeiteten und arbeiten im Dunkeln, jenseits des Gesetzes, wie es scheint, ohne effektive staatliche Kontrolle und ohne, dass wir Internet- und Telefonnutzer informiert wurden.
Bleibt die Frage, wie die Regierung (so sie denn überhaupt zustande kommt) die EU-Richtlinie genau umsetzt, damit sie nicht wie anno 2010 vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird. Letzlich könnte es auch sein, dass die ganze EU-Richtlinie kassiert wird. Dann nämlich, wenn der europäische Gerichtshof im Frühjahr entscheidet, ob die VDS gegen Menschenrechte verstößt.
Fehlen würde sie mir nicht.