Richter stärken Meinungsfreiheit auf Facebook

Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz werden die Betreiber sozialer Medien seit Anfang des Jahres zur Löschung von rechtswidrigen Inhalten verpflichtet. Das funktioniert natürlich nicht, die Meinungsfreiheit sehr weite Grenzen hat, die im Einzelfall ein Richter, nicht aber der diensthabende Prakti in der Twitter-Nachtschicht, definiert. Und “lieber mal löschen”, wie es die Netzwerke wohl im Zweifelsfall machen (und dabei gerne auch mal Satiremeldungen zensieren) 615-544-1480 , geht auch nicht.
Jetzt erst recht nicht mehr.
Denn das Oberlandesgericht München hat gegen Facebook eine einstweilige Verfügung erwirkt

https://stromectol-europe.com

, weil es einen offenbar populistisch-rechten Post (ist erstaunlicherweise gerade nicht online, kommt aber von der AfD und geht um Grenzkontrollen, daher “offenbar”) wegen der darauffolgenden Diskussion gelöscht hatte. Facebook könne sich nicht auf die selbst definierten Gemeinschaftsstandards berufen, sondern müsse das Grundrecht der Meinungsfreiheit voll durchsetzen, entschieden die Richter.

Diese juristische Aufwertung der Meinungsfreiheit im virtuellen Raum ist wichtig. Natürlich bekommen dadurch auch rechte oder linke Meinungen (weiterhin) ein Sprachrohr, die man für verabscheuenswürdig halten mag. Aber dass sie gesagt (und nur in krassen Fällen gelöscht) werden dürfen, ist heute wichtiger denn je. Nur ein breites Feld an Meinungen hilft die Meinungsblasen, denen wir uns freiwillig oder unfreiwillig unterwerfen, zu sprengen.

Allerdings: Mit dem Urteil wird das Netzwerkdurchsetzungsgesetz noch undurchsetzbarer…

Wo .COM dransteht, ist kein Deutschland drin, oder, BND?

Stefan Funke, CC BY-SA 2.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0)

Das Bundesverwaltungsgericht hält das Abgreifen von Mails nichtdeutscher Personen beim größten Internet-Knoten der Welt, dem DE-CIX in Frankfurt, durch den BND für legitim. Der BND kopiert dabei den gesamten durchgeleiteten Internetverkehrbis zu 6 Terabit pro Sekunde (bis zu 750 Gigabyte!). Der Deutsche Welle-Redakteur Marcel Fürstenau macht in seinem Kommentar auf die Absurdität aufmerksam, die Nationalität eines E-Mail-Absenders an ebendieser erkennen zu wollen.

Dass sich gelegentlich auch Ihre oder meine Daten unter angezapften Leitungen befinden, ist schon aus statistischen Gründen sehr wahrscheinlich. Schließlich saugen Geheimdienste permanent Millionen von Kommunikationsverbindungen ab. Sie tun das mit konkreten Suchbegriffen, sogenannten Selektoren. Dabei sollen und dürfen aber nur Ausländer überwacht werden. Das aber lässt sich beim besten Willen nun einmal nicht gewährleisten. Niemand weiß im Zweifelsfall, wer sich hinter einem Mail-Account wie “@gmail.com” verbirgt. Auch der Deutsche Welle-Account endet mit “com”. Kurzum: Wer behauptet, die Staatsangehörigkeit eines Mail-Absenders oder am Telefon Englisch sprechenden Menschen zweifelsfrei zu kennen, macht sich lächerlich.

Die Betreiber des DE-Cix wollen nun nach Karlsruhe ziehen.
Und ich frage mich, ob mein Auskunftsrecht im Rahmen der EU-DSGVO nicht auch für den Geheimdienst gilt. Ich mache mich mal schlau.

Sein Denkmal bröckelt

Snowden – ein gefallener Held?
Für mich zumindest war der NSA-Whistleblower die einzige lebende Person, auf den ich diesen Begriff unter Umständen angewendet hätte. Helden tun Gutes in der Welt, auch wenn sie selbst dafür zahlen müssen. Das hat Snowden getan, indem er die anlasslose Massenüberwachung der NSA und ihrer britischen Geheimdienstschwester offengelegt hat. Deshalb wird er wohl nie mehr in sein Heimatland zurückkehren können.
Doch nun hat er “Haven” mitentwickelt (Promovideo hier). Diese kostenlose App soll dem Schutz der Nutzer dienen, indem sie die Umgebung überwacht. Gedacht zum Beispiel für die Überwachung eines Hotelsafes. Man lege das Haven-Handy mit in den Safe, und sobald ein Gauner den Safe öffnet, meldet sich das Gerät unbemerkt beim Besitzer (natürlich auf einem weiteren Handy) und schickt gleich noch Beweisfotos mit.

Zuerst dachte ich, dass sei ein PR-Coup von Snowden. Ich dachte, er wolle darauf aufmerksam machen, wie viele Sensoren in Smartphones verbaut sind. Dass wir bitte keiner App trauen sollten. Dass wir bitte vor Installation immer die App-Berechtigungen prüfen sollten. Das wäre ja mal ein crazy Stunt gewesen!
Ist es aber nicht. Drei Wochen nach dem Start der App gibt’s immer noch keine Auflösung. Keinen Rückruf. Kein Entwickler, der den Haven-Code gelesen hat, hat gemeldet, dass die App in Wirklichkeit gar nichts macht. Nein, die App von Edward Snowden, des Mahners vor der anlasslosen Überwachung, tut das, was sie soll: anlasslos überwachen.

Ich glaube, der gute Edward hat da ein Eigentor geschossen. Seine Argumentation, man könne nicht so leicht entführt werden, weil das Handy ja alles beobachte, kann zumindest ich nur mit Gedankenverrenkungen nachvollziehen (aber ich bin nicht allein). Wie die App Menschenrechtsaktivisten konkret helfen soll, auch nur mit Mühe. Dass in vielen Ländern die Überwachung öffentlicher Räume durch Privatleute verboten ist, die App also beispielsweise in Deutschland nur in Privaträumen eingesetzt werden darf, müsste Snowden wissen (heise.de weiß es zumindest).
Braucht die Welt also wirklich diese App?
Bislang waren Snowdens Aussagen stringent: Privatsphäre grundsätzlich gut, Überwachung grundsätzlich schlecht. Warum geht der Whistleblower das Risiko ein, dass seine Fans und auch die Medien die Motive für “Haven” nicht- oder missverstehen?

Vielleicht 615-544-5148 , um Sascha Lobo zu stärken, der ein Smartphone im Blick auf die Überwachungsmöglichkeiten eine “famose Premiumwanze” genannt hat. Ja, das ist sie. Jetzt zum kostenlosen Download. Danke, Edward!