Richter stärken Meinungsfreiheit auf Facebook
Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz werden die Betreiber sozialer Medien seit Anfang des Jahres zur Löschung von rechtswidrigen Inhalten verpflichtet. Das funktioniert natürlich nicht, die Meinungsfreiheit sehr weite Grenzen hat, die im Einzelfall ein Richter, nicht aber der diensthabende Prakti in der Twitter-Nachtschicht, definiert. Und „lieber mal löschen“, wie es die Netzwerke wohl im Zweifelsfall machen (und dabei gerne auch mal Satiremeldungen zensieren), geht auch nicht. Jetzt erst recht nicht mehr. Denn das Oberlandesgericht München hat gegen Facebook eine einstweilige Verfügung erwirkt…